Ersthelfer-Ausbildung

Leibbrand übertrifft die gesetzliche Vorschriften

Leibbrand übertrifft die gesetzliche Vorschriften

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass mindestens ein Mitarbeiter, der auf einer Baustelle tätig ist, eine Ersthelferausbildung haben muss.

Bei Leibbrand haben alle gewerblichen Mitarbeiter eine Ersthelferausbildung. Damit werden die Anforderungen nicht nur erfüllt, sondern übertroffen.

Ebenso hat eine Vielzahl unseres kaufmännischen Personals, sowie die Mitarbeiter/innen im schau_raum und im Paletti-Farbenfachmarkt diese Ersthelferausbildung.

Die Ersthelferausbildung wird alle 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz aufgefrischt.