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Unser Experte für Fachwerksanierung und Denkmalpflege
Unser Mitarbeiter Manfred Schuler ist nicht nur Maler- und Lackierermeister. Während seiner Zeit auf der Meisterschule entdeckte er seine Liebe zum Thema Denkmalschutz und Restaurierung. Im Zentrum für Handwerk und Denkmalpflege in Fulda legte er seine Prüfung zum staatlich geprüften Restaurator ab. Seit über 30 Jahren vervollständigt er unser Team und hat es sich zur Aufgabe gemacht, Denkmal nachhaltig zu schützen. Sein fundiertes Wissen setzt er täglich bei den Projekten ein und gibt es an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Auszubildenden weiter.
Außerdem ist Herr Schuler in der Arbeitsgruppe des WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V.) und leitet die Arbeitsgruppe der Merkblätter 8-6 und 8-7. Zuletzt erschien im November 2020 das Merkblatt 8-7 "Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden – Holz -“.
Maler des Jahres 2024
Für die Sanierung einer denkmalgeschützten Villa Baujahr 1897/98 in Schorndorf sind wir in der Rubrik „Historische Gebäude“ als MALER DES JAHRES 2024 ausgezeichnet worden. „Das lässt das Handwerkerherz höher schlagen! Alte Dinge wieder schön machen – das ist die große Kunst im Malerhandwerk. Eine originelle und teilweise auch mutige Farbgestaltung, die sich dennoch sensibel in die historische Bausubstanz einfügt und gekonnt Akzente setzt. Eine akkurate und handwerklich hervorragend ausgeführte Arbeit.“ So die Begründung der Jury.
Bilder zu dem Projekt finden Sie hier.
Fachbetrieb für Denkmalpflege
Im Jahr 2019 und 2022 sind wir als „Fachbetrieb für Denkmalpflege“ ausgezeichnet worden. Die Arbeitsgemeinschaft Bildungszentren Denkmalpflege (ARGE Fortbildungszentren) für handwerkliche Denkmalpflege hat uns dieses Gütesiegel verliehen. Wir sind sehr stolz dieses beim Bundespatentamt unter der Nummer 1065051 als eingetragenes Warenzeichen führen zu dürfen.
Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg 2022
Manfred Schuler und sein Team waren an der Sanierung des ehemaligen Pfarrhauses in Wangen-Oberwälden beteiligt. Die Bauherren wurden für Ihr Engagement mit dem „Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg 2022“ geehrt. Für die herausragende Mitarbeit an dem ausgezeichneten Objekt erhielt Manfred Schuler eine Urkunde.
Die SWR Landesschau Baden-Württemberg drehte einen Film über das fertige Projekt und die glücklichen Bauherren. Hier geht es zum Video: https://youtu.be/zc3oR8d2Skc
Maler des Jahres 2020
2020 folgte die Auszeichnung mit dem Titel „Maler des Jahres“ in der Kategorie Spezial-Arbeitsgebiet, die uns von der Fachzeitschrift „Mappe“ verliehen wurde.
Zusammen mit kompetenten Netzwerkpartnern - einem Planungsbüro und Zimmereibetrieb - haben wir die Gaupp’sche Apotheke in Schorndorf saniert. Das Gebäude dient seit 1689 als Apotheke und steht unter Denkmalschutz. Der reibungslose Ablauf von der Planung über die Ausführung bis zur Dokumentation hat uns gezeigt, dass eine eigene Abteilung und die Zusammenarbeit mit kompetenten Netzwerkpartnern für alle Beteiligten und vor allem für die Kunden einen signifikanten Mehrwert bietet.
Im Juryurteil zur Auszeichnung von Leibbrand heißt es: »Mit der Spezialisierung und dem planvollen Vorgehen verschafft sich der Betrieb ein Alleinstellungsmerkmal gegenüber seinen Wettbewerbern. Er erkennt das Potenzial, das der Erhalt historischer Bausubstanz bietet. In Zeiten, wo ländliche Gegenden abgehängt zu werden drohen, leistet der Betrieb mit seinem Geschäftsmodell einen wertvollen und wichtiger werdenden Beitrag, einen wesentlichen Teil der Baukultur zu erhalten, die das Ortsbild in diesen Dörfern und kleinen Städten prägt.«
Was ist ein Denkmal?
Ein Denkmal ist ein Gebäude, Gegenstand oder ein Ort, dem bzw. der aufgrund seiner geschichtlichen, künstlerischen oder architekturhistorischen Eigenschaft die Denkmalwürde innewohnt. Ein Denkmal wird also nicht zum Denkmal ernannt, die Denkmaleigenschaft wohnt einem Gebäude oder Ort inne.
Wer an Denkmäler denkt, meint oft schöne romantische Fachwerkhäuser, Kirchen oder ähnliches. Aber auch Architekturikonen wie die Architekten aus dem Bauhaus Le Corbusier, Scharoun, Taut oder Mies van der Rohe.
Es können auch alte Industriedenkmäler oder Gebäude sein, die nach unserem Zeitgeist alles andere als erhaltenswert sind. Es gibt auch Denkmäler, die als Mahnmal für die Nachwelt erhalten werden müssen z.B. das Konzentrationslager Dachau, aber auch solche Mahnmale wie Tschernobyl.
Solche „Erkannten Denkmäler“ werden unter Denkmalschutz gestellt. Es ist die Aufgabe des Denkmalamtes die Interessen der Nachwelt zu vertreten. Das Denkmalamt kann jedoch nicht nur Forderungen an den momentanen Besitzer stellen, es muss auch die Zumutbarkeit für den Besitzer ermöglichen. Das kann durch Förderungen (z.B. KFW-Darlehen Kreditanstalt für Wiederaufbau) bzw. Zuschüsse ermöglicht werden.
Was bedeutet Denkmalpflege?
Unter Denkmalpflege versteht man alles, was zum Erhalt von dem Denkmal notwendig ist. Das können rechtliche, planerische, wissenschaftliche, aber auch handwerkliche Maßnahmen sein.
Übrigens gilt das gleiche auch für jede andere erhaltenswerte Bausubstanz, deren Denkmaleigenschaft vielleicht noch im Verborgenen liegt.
In unserer Region sind es oft die Fachwerkhäuser, die unsere Kulturlandschaft prägen und aufgrund ihrer fragilen Bauweise besondere Beachtung verdienen. Wenn man bedenkt, dass einige der Häuser im Mittelalter gebaut wurden und heute noch stehen, ist das kaum zu glauben. Umso schlimmer ist es, dass die größten Verluste der Fachwerkhäuser erst die letzten 40 Jahre zu verzeichnen waren (abgesehen von den großen Stadtbränden). Das liegt an unseren modernen Nutzungsgewohnheiten und fehlenden Wertschätzung gegenüber der Bausubstanz. Früher wurde ein Gebäude mit natürlichen Materialien gebaut und in Stand gehalten (Holz, Stein, Lehm, Kalk und Leinöl). Vor allem die regelmäßige Wartung und Achtsamkeit hat die Häuer erhalten. Dazu kommt noch der Witterungsschutz wie z.B. Schindeln, Schiefer, Ziegel oder Putz. Heute werden die Fachwerkhäuser ungeachtet der Bewitterung freigelegt, um sie dann mit den falschen Materialien und Techniken „wetterfest und regendicht zu machen“. Von innen werden dann oft Vorsatzschalen gestellt, die das Fachwerk zusätzlich mit Konvektionsfeuchtigkeit belasten. Das Ganze wird dann jahrelang sich selbst überlassen. Wenn dann die ersten Putzfelder abfallen oder Farbschichten abplatzen, muss oft spontan ungeplant Abhilfe geschaffen werden. Meist wird dann mit einer neuen Abdichtung das Ganze noch verschlimmert. Auf die Art und Weise behandelte Fachwerkfassaden ähneln mehr einem Schnellkomposter als einer Fachwerkwand. Es wäre schön, wenn die Fachwerkhäuser mit dem gleichen Selbstverständnis gewartet werden würden wie unsere PKW.
Was kann besser gemacht werden?
Altbauten entsprechen nicht dem Stand der heutigen Technik, wo sind solche Abläufe der Bauwerkserhaltung geregelt?
Diese Frage hat sich vor Jahrzehnten eine Gruppe von Naturwissenschaftlern, Denkmalpflegern und Planern gestellt. Mit der Folge einen Verein zu gründen. Die WTA (Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft zur Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege) eV. Diese Arbeitsgemeinschaft hat im Lauf der Jahre viele Merkblätter zum Thema Altbausanierung und Denkmalpflege erstellt, die heute den Stand der Technik darstellen. Ein kompletter Merkblattsatz befasst sich unter dem Referat 8 ausschließlich mit dem Fachwerk und Holzkonstruktionen. Darin werden von der Begriffserklärung über die Checkliste über die verschiedenen Bauteile bis hin zur Wartung von Fachwerkhäusern aufgeführt.
Der Umgang mit alter Bausubstanz verlangt einen fundierten Erfahrungsschatz sowohl was das Material, als auch die Techniken anbelangt. Zudem die Bereitschaft sich mit Baubeteiligten und tangierenden Gewerken zu befassen und zusammenzuarbeiten. Es gilt Abläufe abzustimmen und Lösungen zu finden, die manchmal nicht dem Standard entsprechen.
Vor allem bei den Fachwerkhäusern ist es wichtig sich über die bauphysikalischen Anforderungen im Klaren zu sein. Hier sind der Schlagregenschutz, Tauwasserschutz, Feuchteschutz und Wärmeschutz wichtig.
Fachwerksanierung nach WTA bedeutet in Kurzform:
Zu diesen Fragen gibt es das WTA Merkblatt 8.2 Checkliste zur Instandsetzungsplanung und – durchführung.
Schadenskartierung als Voraussetzung für eine geplante zielgerichtete Sanierung:
In einen Bildplan oder Plan werden alle Informationen, die bei einer Fassadenbefahrung gewonnen werden, eingetragen und in einem Bericht aufgeführt:
Maßnahmenkartierung als Voraussetzung für die Kostenermittlung:
Die Erkenntnisse werden bewertet, wieder in einen Bildplan eingetragen und in einem Bericht aufgeführt.
Bei den Hölzern gilt es zu entscheiden:
- welche Hölzer müssen wie weit ausgetauscht werde?
- sind die Anstriche und Farbschichten ausreichend diffusionsfähig oder verhindert sie die Rücktrocknung zu sehr? Daraus ergibt sich die Entscheidung, ob eine Renovierungsbeschichtung oder eine Erneuerungsbeschichtung erfolgen muss.
Bei den Gefachen gilt es zu entscheiden:
Diese Maßnahmenbeschreibung dient als Grundlage zur Kostenermittlung aller Gewerke und ist Voraussetzung für eine Denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Falls Sie auf der Suche nach einem qualifizierten Handwerksbetrieb sind, der mit Vorliebe denkmalgeschützte Gebäude prüft, saniert und deren Pflege im Auge behält, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.